Entschuldigungsregelung
- Kinder werden vor Unterrichtsbeginn (7.55 Uhr) im Sekretariat
telefonisch krank gemeldet.
- Kinder werden durch andere Kinder krank gemeldet.
- Bei Krankmeldung per Fax/ E-Mail muss keine schriftliche
Entschuldigung der Eltern folgen.
- Schriftliche Entschuldigungen werden bei kurzzeitigen
Erkrankungen je nach Einzelfall eingefordert.
- Es reicht, wenn die Entschuldigung nach der Genesung
abgegeben wird.
- Ein ärztliches Attest kann individuell, je nach Verdachtsmoment
und Häufigkeit des Fernbleibens vom Unterricht bereits ab dem
1. Tag verlangt werden, spätestens jedoch nach der 2.
Krankheitswoche für alle. (VSO § 23: Häufen sich
krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der
Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines
ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses bereits ab dem ersten
Krankheitstag verlangen.)
- Kinder, die während des Schulvormittags krank werden, müssen
von der Schule abgeholt werden. Sie dürfen nicht alleine nach
Hause gehen.