Meldepflichtige Krankheiten
Lausbefall
+ Sollten Sie Läuse bei Ihrem Kind entdecken, muss dies der
Schule gemeldet und das Kind sofort behandelt werden.
-> weitere Infos im Download (siehe unten)
+ Falls während des Schultages bei einem Kind ein Lausbefall
bemerkt werden sollte, muss das Kind nach Hause geschickt
werden.
+ Die Kinder der Klasse erhalten den sog. „Lauszettel“
ausgehändigt und werden darüber aufgeklärt, dass die Eltern zu
Hause genau nachsehen sollen.
+ Das Kind darf erst wieder zur Schule kommen, wenn
nachweislich keine Läuse mehr vorhanden sind.
Scharlach, Mumps, Windpocken, Norovirus, Masern, Keuchhusten, Gehirnhautentzündung
Diese Krankheiten müssen in der Schule gemeldet werden!
-> weitere Informationen im Download (siehe unten)