
Entschuldigungsregelung bei Krankheit
- Kinder werden vor Unterrichtsbeginn (7.55 Uhr) ausschließlich über den Schulmanager krankgemeldet
- Schriftliche Entschuldigungen werden bei kurzzeitigen Erkrankungen je nach Einzelfall eingefordert.
- Es reicht, wenn die Entschuldigung nach der Genesung abgegeben wird.
- Ein ärztliches Attest kann individuell, je nach Verdachtsmoment und Häufigkeit des Fernbleibens vom Unterricht bereits ab dem 1. Tag verlangt werden, spätestens jedoch nach der 2. Krankheitswoche für alle.
- VSO § 23: Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen.
- Kinder, die während des Schulvormittags krank werden, müssen von der Schule abgeholt werden. Sie dürfen nicht alleine nach Hause gehen.

Entschuldigungsregelung für den Sport- und Schwimmunterricht
Bezüglich des Sportunterrichts gibt es immer wieder Irritationen, deswegen weisen wir Sie auf folgende Punkte hin:
- Die Eltern schicken der Lehrkraft eine Benachrichtigung über den Schulmanager, wenn das Kind nicht am Sport /Schwimmunterricht teilnehmen darf. Die Kinder müssen die Zeit während des Sport-/Schwimmunterrichts in einer anderen Klasse verbringen.
- Nicht mitschwimmende Kinder dürfen nicht ins Schwimmbad mitgenommen werden.
- Liegt der Sport an den Randstunden des Schultages, so können die Kinder in Absprache mit der Lehrkraft entweder später gebracht oder früher abgeholt werden. Sie dürfen nicht alleine gehen.

Meldepflichtige Krankheiten
Lausbefall
- Sollten Sie Läuse bei Ihrem Kind entdecken, muss dies der
Schule gemeldet und das Kind sofort behandelt werden.
-> weitere Infos im Download unten
- Falls während des Schultages bei einem Kind ein Lausbefall
bemerkt werden sollte, muss das Kind nach Hause geschickt
werden.
- Die Kinder der Klasse erhalten den sog. „Lauszettel“
ausgehändigt und werden darüber aufgeklärt, dass die Eltern zu
Hause genau nachsehen sollen.
- Das Kind darf erst wieder zur Schule kommen, wenn
nachweislich keine Läuse mehr vorhanden sind.
Scharlach, Mumps, Windpocken, Norovirus, Masern, Keuchhusten, Gehirnhautentzündung.
Diese Krankheiten müssen in der Schule gemeldet werden!
-> weitere Informationen im Download unten.