Entschuldigungsregelung bei Krankheit

  • Kinder werden vor Unterrichtsbeginn (7.55 Uhr) ausschließlich über den Schulmanager krankgemeldet
  • Schriftliche Entschuldigungen werden bei kurzzeitigen Erkrankungen je nach Einzelfall eingefordert.
  • Es reicht, wenn die Entschuldigung nach der Genesung abgegeben wird.
  • Ein ärztliches Attest kann individuell, je nach Verdachtsmoment und Häufigkeit des Fernbleibens vom Unterricht bereits ab dem 1. Tag verlangt werden, spätestens jedoch nach der 2. Krankheitswoche für alle. 
  • VSO § 23: Häufen sich  krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der  Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines  ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses bereits ab dem ersten  Krankheitstag verlangen.
  • Kinder, die während des Schulvormittags krank werden, müssen  von der Schule abgeholt werden. Sie dürfen nicht alleine nach  Hause gehen.

Entschuldigungsregelung für den Sport- und Schwimmunterricht

Bezüglich des Sportunterrichts gibt es immer wieder Irritationen, deswegen weisen wir Sie auf folgende Punkte hin:

 

  • Die Eltern schicken der Lehrkraft eine Benachrichtigung über den Schulmanager, wenn das Kind nicht am Sport /Schwimmunterricht teilnehmen darf. Die Kinder müssen die Zeit während des Sport-/Schwimmunterrichts in einer anderen Klasse verbringen.
  • Nicht mitschwimmende Kinder dürfen nicht ins Schwimmbad  mitgenommen werden.
  • Liegt der Sport an den Randstunden des Schultages, so können die Kinder in Absprache mit der Lehrkraft entweder später gebracht oder früher abgeholt werden. Sie dürfen nicht alleine gehen.

Meldepflichtige Krankheiten

Lausbefall

- Sollten Sie Läuse bei Ihrem Kind entdecken, muss dies der

   Schule gemeldet und das Kind sofort behandelt werden.

  -> weitere Infos im Download unten

  

- Falls während des Schultages bei einem Kind ein Lausbefall 

   bemerkt werden sollte, muss das Kind nach Hause geschickt

   werden.
- Die Kinder der Klasse erhalten den sog. „Lauszettel“

   ausgehändigt und werden darüber aufgeklärt, dass die Eltern zu   Hause genau nachsehen sollen.


- Das Kind darf erst wieder zur Schule kommen, wenn

   nachweislich keine Läuse mehr vorhanden sind.

 

 

Scharlach, Mumps, Windpocken, Norovirus, Masern, Keuchhusten, Gehirnhautentzündung.

Diese Krankheiten müssen in der Schule gemeldet werden!

-> weitere Informationen im Download unten.

Beratungsangebot

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Beratung

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